AGB
1) BEGRIFFSBESTIMMUNGEN: In diesen Bedingungen bedeutet „Käufer“ die Person, die ein Angebot des Unternehmens für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung für die Waren vom Unternehmen angenommen wird. „Waren“ bezeichnet die Waren (einschließlich jeglicher Teilmengen der Waren oder jeglicher Teile für diese), die das Unternehmen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern hat, sowie jegliche Waren, die als Ersatz für oder anstelle von oder zusätzlich zu diesen Waren geliefert werden. „Unternehmen“ bedeutet Cold Jet GmbH, Obere Industrie Straße 1, 54595 Weinsheim. „Bedingungen“ bedeutet die in diesem Dokument dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und umfasst (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle zwischen dem Käufer und dem Unternehmen schriftlich vereinbarten Zusatzbedingungen. „Vertrag“ bedeutet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren.
2) ALLGEMEINES: Jedes Angebot, jeder Vertrag oder jede Auftragsbestätigung, das/der/die vom Unternehmen in Bezug auf den Verkauf oder die Lieferung von Waren jeglicher Art vorgelegt wird, unterliegt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von einem zur Vertretung bevollmächtigten Angestellten oder anderem Vertreter des Unternehmens anders vereinbart, den folgenden Bedingungen. Keine Änderung dieser Bedingungen ist für das Unternehmen wirksam oder bindend, es sei denn, sie ist schriftlich und von einem zur Vertretung bevollmächtigten Angestellten oder anderem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
3) BEDINGUNGEN: Diese Bedingungen bilden vorbehaltlich und zusammen mit etwaigen Zusatzbedingungen, die auf dem beigefügten Angebot oder der Auftragsbestätigung oder in einem anderen von dem Unternehmen ausgestellten Dokument aufgeführt sind und im beigefügten Angebot oder der Auftragsbestätigung spezifiziert werden, den gesamten Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer. Die Annahme eines Angebots beschränkt sich auf die Bedingungen des Angebots einschließlich dieser Bedingungen. Wenn diese Bedingungen als Antwort auf eine Bestellung oder bei der Annahme einer Bestellung vorgelegt werden, ist die Annahme von der Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen abhängig. Diese Bedingungen haben Vorrang und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Unternehmen und dem Käufer in Bezug auf den Gegenstand des Angebots, des Vertrags oder der Bestellung.
4) SPEZIFIKATIONEN, BESCHREIBUNGEN UND LEISTUNGEN: Alle Spezifikationen, Zeichnungen und Angaben zu Gewicht und Abmessungen, die mit den Angeboten des Unternehmens vorgelegt werden, stellen ungefähre Angaben dar, wenn keine Toleranzangaben gemacht werden. Alle Daten, Drucksachen, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Anzeigen oder Kataloge, die dem Käufer vor oder nach dem Datum der Bestellung zur Verfügung gestellt werden, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und stellen nur einen allgemeinen Leitfaden für die darin beschriebenen Waren und Dienstleistungen dar. Alle derartigen Unterlagen oder Daten sind keine Zusicherungen oder Garantien von Tatsachen, noch bilden sie die Grundlage eines Vertrages.
5) PREISÄNDERUNGEN: Das Unternehmen hat das Recht, die Vertragspreise zu erhöhen, um alle Kostenerhöhungen abzubilden, die nach dem Datum eines Angebots entstehen, und zwar aufgrund:
a) jeder Änderung oder Ergänzung der Anforderungen des Käufers;
b) der Anweisungen des Käufers oder fehlender Anweisungen;
c) jeder Erhöhung von Steuern, Zöllen oder Abgaben, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben werden und die sich in irgendeiner Weise auf die Vertragspreise auswirken.
Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Waren und Materialien.
6) SEPARATE ARTIKEL: Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen jeden in einem Angebot separat bepreisten Artikel als Gegenstand eines separaten Vertrages behandeln, und in einem solchen Fall gelten diese Bedingungen unabhängig für jeden Artikel.
7) LIEFERUNG: Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk (ex works) des Unternehmens, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8) EIGENTUM UND GEFAHR DES VERLUSTES, VERSAND UND LIEFERUNG: Mit Ausnahme der Nummern 9) und 12) dieser Bedingungen gehen das Eigentum an dem/den Waren und die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung bei Lieferung ab Werk (ex works) auf den Käufer über. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließen die Preise weder die Frachtkosten noch die Kosten oder Gebühren für Versicherungen oder Produktions-, Verkaufs-, Nutzungs-, Übertragungs-, Transport-, Verbrauchs- oder sonstige Steuern, Tarife oder Zölle ein, und der Käufer hat alle derartigen Kosten und/oder Gebühren zusätzlich zu dem/den Preis(en) für das gemäß diesem Vertrag gelieferte Produkt direkt zu zahlen oder vom Unternehmen in Rechnung gestellt zu bekommen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Gebühren und Kosten zu denselben Bedingungen zu zahlen, die für die Zahlung des/der Preises/Preise gemäß diesem Vertrag gelten. Das Unternehmen kann Teillieferungen vornehmen.
9) BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERSAND: Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Waren auf dem Transport oder für Mindermengen. Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, Ansprüche die das Unternehmen gegen einen Spediteur hat, an den Käufer zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Käufer
a) dem Unternehmen und dem Spediteur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Waren eine schriftliche Mitteilung über Schäden oder Mindermengen übermittelt,
b) alle vom Spediteur auferlegten Bedingungen erfüllt und
c) alle anderen Maßnahmen ergreift (einschließlich gegebenenfalls einer kürzeren Mitteilung an den Spediteur), die erforderlich sind, um einen Anspruch gegen den Spediteur aufrechtzuerhalten.
10) VERZÖGERUNGEN: Die für den Versand oder die Lieferung angegebenen Fristen sind ab dem Datum der offiziellen Annahme der Bestellung des Käufers durch das Unternehmen oder (bei Verspätung) ab dem Datum des Erhalts aller notwendigen Informationen, die dem Unternehmen ein sofortiges Vorgehen ermöglichen, zu berechnen. Jedes von dem Unternehmen angegebene Datum für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ist nur ein geschätztes Datum und stellt keine Bedingung für einen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer dar. Eine längere Lieferzeit als die angegebene Lieferzeit ist jedoch ausgeschlossen.
11) LAGERUNG BEI VERZÖGERUNG: Jedes Teil der Ware/der Waren, dessen/deren Herstellung oder Versand sich aus Gründen verzögert, die im Einflussbereich des Käufers liegen, oder aus Gründen, die die Möglichkeit des Käufers, das/die Produkt(e) abzunehmen,
beeinträchtigen, kann vom Unternehmen auf Rechnung und Gefahr des Käufers entweder in der eigenen Einrichtung des Unternehmens oder an anderer Stelle im Namen des Käufers gelagert werden, und alle daraus resultierenden Kosten für Lagerung, Versicherung, Transport oder Liegegeld (einschließlich der Kosten des Unternehmens für die Lagerung) und Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Waren können an dem Tag in Rechnung gestellt werden, an dem sie eingelagert werden, und für die Zwecke der Zahlung durch den Käufer und die Haftung der Firma hierunter gelten die Waren als geliefert und das Verlustrisiko geht an diesem Tag auf den Käufer über.
12) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Wenn das Unternehmen nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Käufer kreditwürdig ist, sind die Zahlungsbedingungen 30 Tage netto. Ansonsten gelten die zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbarten Zahlungsbedingungen. Eine Bearbeitungsgebühr von 1,75 % pro Monat wird auf alle überfälligen Rechnungen erhoben. Der Kaufpreis ist in EURO zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
13) VERZUG DES KUNDEN: Wenn der Käufer es versäumt, bei Fälligkeit einen beliebigen Betrag einer im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausgestellten Rechnung zu zahlen, wenn er bei Fälligkeit einen dem Unternehmen aus einem anderen Vertrag oder Dokument geschuldeten Betrag nicht zahlt, wenn er gegen eine der Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Unternehmen aus diesem oder einem anderen Vertrag verstößt oder wenn die finanzielle oder geschäftliche Lage oder Verantwortung des Käufers beeinträchtigt wird oder sich für das Unternehmen als unzulänglich erweist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Käufer die Bestellung zu stornieren, die Arbeit an der Bestellung und/oder zukünftigen Bestellungen auszusetzen und/oder die Lieferung des gesamten oder eines Teil des Produkts, das Gegenstand dieser Bestellung ist, zurückzuhalten, in allen Fällen unbeschadet anderer rechtlicher oder angemessener Maßnahmen, bis überfällige Zahlungen geleistet werden und eine hinreichende Zahlungsbestätigung vorliegt. Der Käufer verpflichtet sich, dem Unternehmen die Kosten für die Einforderung von überfälligen Rechnungen zu zahlen, einschließlich, ohne Einschränkung, der gesetzlichen Anwaltskosten. Das Unternehmen behält sich das Eigentum an allen im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren vor, um die Zahlung der fälligen Beträge zu sichern.
14) EIGENTUMSVORBEHALT: Unbeschadet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren oder einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung des Warenpreises und die vollständige Zahlung aller Beträge, die der Käufer dem Unternehmen schuldet, sei es aus dem Kaufvertrag oder aufgrund einer anderen Verbindlichkeit des Käufers gegenüber dem Unternehmen, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Unternehmens zu verwahren und die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter aufzubewahren und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern und als Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnen. Bis dem vorgenannten Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verwenden. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Unternehmer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Unternehmer Miteigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende
Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils des Unternehmers gemäß der vorstehenden Regelung zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen;
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Unternehmer ermächtigt. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unternehmer nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann der Unternehmer verlangen, dass der Käufer dem Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Unternehmer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und unter der Voraussetzung, dass die Waren noch vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), ist das Unternehmen jederzeit berechtigt, vom Käufer die Herausgabe der Waren an das Unternehmen zu verlangen und, falls der Käufer dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten und die Waren zurückzunehmen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, die im Eigentum des Unternehmens verbleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten; tut er dies jedoch, werden alle dem Unternehmen vom Käufer geschuldeten Beträge (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens) fällig und zahlbar. Zur Vermeidung von Zweifeln sei hiermit klargestellt, dass kein Bestandteil dieser Klausel 14 den Käufer zur Rückgabe der Waren an das Unternehmen berechtigt, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen oder zwischen dem Unternehmen und dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart.
15) STORNIERUNG: Der Käufer kann nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens die Produktion aus Gefälligkeit stornieren oder beenden oder die Herstellung direkt einstellen. Wenn das Unternehmen der erbetenen Stornierung, Kündigung oder Aussetzung zustimmt, muss der Käufer den höheren der folgenden Beträge zahlen:
a) alle bis zum Datum der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens angefallenen Material-, Arbeits- und damit verbundenen Overhead- und Versandkosten; oder
b) eine Stornierungsgebühr in Höhe von 35 % des vollen Preises des gekündigten Verkaufs.
Wenn sich der Verkauf auf ein Produkt bezieht, das speziell für den Käufer hergestellt werden muss, und eine solche Beendigung oder Stornierung erfolgt, hat der Käufer alle fertigen Waren zum vollen Preis und alle in Bearbeitung befindlichen Waren zu einem anteiligen
Preis zu übernehmen, und der Käufer hat dem Unternehmen jeglichen Verlust an gekauftem Material oder an Verträgen zur Auftragserfüllung zu erstatten. Dies gilt unter anderem für alle Rahmenaufträge, auch solche ohne feste Freigabetermine. Ungeachtet der Regelungen dieser Bedingungen ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis in voller Höhe zu zahlen, wenn die Aufforderung des Käufers zur Stornierung, Beendigung oder Aussetzung der Herstellung innerhalb von zwei Wochen vor einem zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbarten Versanddatum erfolgt.
16) GARANTIE: Für Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Lieferung ab Werk aufgetreten sind, gewährt das Unternehmen im Rahmen der in diesen Bedingungen festgelegten Grenzen Garantie. Diese Garantie gilt nicht für:
- Zustände der Waren, die durch unsachgemäße Einsatzbedingungen, Unfall, Vernachlässigung oder Missbrauch des Geräts, unsachgemäße Lagerung oder Transportschäden entstanden sind;
- den Austausch von normalen Verschleißteilen und Teilen für die vorbeugende Wartung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Luftzufuhr- und Blasschläuche, Luft-/Ölfilterelemente, Rotoren, Beläge, die aufgrund von normalem Verschleiß oder Missbrauch durch den Benutzer ausgetauscht werden müssen, nach Ermessen des Unternehmens.
17) HAFTUNGSAUSSCHLUSS, ANDERE PRODUKTE: Das Unternehmen haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder das Unternehmen wesentliche Vertragspflichten verletzt. Die sich aus dieser Regelung ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden das Unternehmen nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Für jede separat aufgeführte Ware, die kein Markenprodukt von Cold Jet ist, übernimmt das Unternehmen keine Gewährleistung und es wird nur durch die ausdrückliche Gewährleistung, falls vorhanden, des jeweiligen Herstellers abgedeckt. Im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Unternehmen werden solche Produkte wie besehen verkauft, und es wird keine stillschweigende Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Handelsüblichkeit oder Eignung gegeben, und es wird keine andere Garantie gegeben, die über die Beschreibung aus dem Angebots- oder Annahmeformular des Unternehmens hinausgeht. Das Unternehmen wird in Bezug auf solche Waren angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Käufer die Vorteile einer vom Hersteller oder Lieferanten solcher Waren gewährten Gewährleistung zu verschaffen, jedoch nicht in der Weise, dass dem Unternehmen eine diesbezügliche Haftung auferlegt wird.
18) ART DER VERWENDUNG: Alle Verwendungen und Anwendungen des Produkts erfolgen ausschließlich auf Risiko des Käufers, und der Käufer übernimmt das gesamte Risiko und die Haftung, die sich aus der Verwendung des hierunter gelieferten Produkts ergeben, unabhängig davon, ob es einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten verwendet wird.
19) SICHTBARE MÄNGEL: Die Reklamation sichtbarer Mängel in Bezug auf die Qualität und Konformität der gelieferten Ware muss bei der Kontrolle und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung der Ware erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist erlischt jeder
Anspruch an das Unternehmen bezüglich dieser sichtbaren Mängel.
20) SCHADLOSHALTUNG: Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen für alle angemessenen Gebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben schadlos zu halten, die dem Unternehmen bei der Durchsetzung einer der vorstehenden Bedingungen oder Bestimmungen entstehen. Alle hierin enthaltenen Absätze und sonstigen Überschriften dienen nur zu Referenzzwecken und beeinflussen in keiner Weise die Bedeutung oder Auslegung dieser Bedingungen. Eine Abtretung kann nur mit Zustimmung beider Parteien erfolgen.
21) HAFTUNGSBEGRENZUNG: Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass
a) jegliche technische Beratung, Informationen, Vorschläge oder Empfehlungen, die dem Käufer vom Unternehmen oder einem Vertreter des Unternehmens in Bezug auf ei Ware oder die Eignung oder Zweckmäßigkeit der Ware für eine bestimmte Verwendung oder eine bestimmte Anwendung gegeben werden, ausschließlich auf dem allgemeinen Wissen des Unternehmens beruhen, nur zur Information dienen und keine Zusicherung oder Garantie des Unternehmens darstellen, dass die Ware tatsächlich für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung geeignet oder empfehlenswert ist;
b) er die alleinige Verantwortung für den Gebrauch und die Anwendungen übernimmt, für die die Ware eingesetzt wird; der Käufer muss alle Tests und Analysen durchführen, die notwendig sind, um den Gebrauch und die Anwendung, für die der Käufer die Ware einsetzt, zu bestätigen, für die der Gebrauch oder die Anwendung der Ware von anderen empfohlen wurde; und
c) die Merkmale, Spezifikationen und/oder Eigenschaften des Produkts durch die Verarbeitung, Behandlung, Handhabung und/oder Herstellung des Produkts durch den Käufer oder andere Personen beeinflusst werden können; das Unternehmen übernimmt keine
Verantwortung für die Art oder die Folgen solcher Vorgänge oder für die Eignung des Produkts für die Zwecke, die vom Käufer oder anderen Personen nach diesen Vorgängen beabsichtigt sind.
Das Unternehmen ist weder verantwortlich noch haftbar für:
a) Arbeitskosten, Verluste oder Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Wartung oder Reparaturen entstehen, die von anderen Personen als dem Unternehmen oder vom Unternehmen autorisierten Servicevertretern durchgeführt wurden;
b) unsachgemäße Verwendung der Ware.
22) HÖHERE GEWALT: Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig aufgrund einer Verzögerung bei der Erfüllung oder eines Versäumnisses bei der Erfüllung von Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegt. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden gelten als Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des
Verkäufers liegen, folgende Punkte:
- Höhere Gewalt, Pandemie, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Feuer oder Unfall;
- Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, innere Unruhen oder Beschlagnahme;
- Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens einer staatlichen,
parlamentarischen oder lokalen Behörde;
- Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
- Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder Arbeitskämpfe (gleichgültig, ob sie von Mitarbeitern des Verkäufers oder von Dritten ausgehen);
- Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.
23) VERZICHT: Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht des Unternehmens auf eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages oder im Falle einer Verletzung oder Nichterfüllung seitens des Käufers stellt keinen fortdauernden Verzicht dar und hindert das
Unternehmen nicht daran, auf diese oder eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung zu reagieren oder eine dieser Bestimmungen und Bedingungen durchzusetzen.
24) GELTENDES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT: Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts. Ausschließlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Rechten und Pflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Trier, es sei denn, das Unternehmen beschließt nach eigenem Ermessen, den Rechtsstreit am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers auszutragen.